Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt, welche Maßnahmen erforderlich sind,

•    um Unfälle bei der Arbeit zu verhüten (stolpern, stürzen, sich schneiden, sich verbrennen, etc.)
•    um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden (z.B. Umgang mit giftigen oder ätzenden Stoffen)
•    und um den Arbeitsplatz menschengerecht zu gestalten (z.B. richtiges Sitzen, Beleuchtung, Raumklima, etc.).

Man kann also sagen: Das Arbeitsschutzgesetz kümmert sich um Sicherheit am Arbeitsplatz (=Arbeitssicherheit) und Gesundheit am Arbeitsplatz (=Gesundheitsschutz).

Arbeitsschutz = Arbeitssicherheit + Gesundheitsschutz.

Beispiel:

Persönliche Schutzausrüstung PSA


Bei diesem Unfall mit einem 1,5 KW Schweißlaser wurde der Laser-Schutzhelm 

stark in Mitleidenschaft gezogen (siehe Bilder). 


Durch einen abgelenkten Laserstrahl kam es zu diesen Verbrennungen. Hätte der Anwender keine PSA gehabt, wäre dieser Unfall tödlich ausgegangen.

Die integrierte Laserschutzbrille passte genau zur Wellenlänge des Lasers.